Liebe Eltern,
diese Seite enthält wichtige Informationen, um Ihnen und Ihrem Kind den Alltag an unserer Schule zu erleichtern.
1. Busanträge
Anträge auf Beförderung und Ausstellung eines Schülerfahrausweises müssen bis sechs Wochen vor dem ersten Schultag des kommenden Schuljahres, im Sekretariat der Schule gestellt werden. In der Regel ist dies nur einmal für die Schulstufe notwendig. Bei verspäteter Antragsstellung kann eine zeitgerechte Bearbeitung im Schulverwaltungsamt nicht gewährleistet werden. In diesem Fall wäre nur ein Erstattungsverfahren für die auf eigene Kosten erworbene Fahrkarten möglich.
Die Möglichkeit der Ausstellung einer Schülerjahreskarte besteht somit generell erst wieder zu Beginn des neuen Schuljahres, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Für konkrete Rückfragen können Sie sich an das Schulverwaltungsamt,
Herrn Golinski, Telefon 03371/608-3121, wenden.
Sprechzeiten | Dienstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 15:00 |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 17:30 |
2. Fernbleiben vom Unterricht
§ 7 Abs.1-3 VV -Schulbetrieb vom 10.12.1997
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder einer anderen pflichtigen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern spätestens bis 7.30 Uhr zu benachrichtigen.
Bei längerem Fernbleiben ist eine Zwischenmeldung abzugeben.
Werden die Mitteilungs- oder Vorlagepflichten verletzt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
3. Übertragbare Krankheiten (z.B. Läuse)
§ 7 Abs. 4 VV - Schulbetrieb vom 10.12.1997
Schülerinnen und Schüler mit übertragbaren Krankheiten gem. § 45 des Infektionsschutzgesetzes oder entsprechendem Verdacht oder mit Läusebefall dürfen die dem Schulbetrieb dienenden Räume nicht betreten, schulische Einrichtungen nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen, bis nach dem Attest des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes, eine Weiterverbreitung der Krankheit oder des Läusebefalls nicht mehr zu befürchten ist. Die Schule ist zu informieren.
4. Beurlaubung
§ 8 VV -Schulbetrieb vom 10.12.1997 (ergänzt am 29.06.2010)
Die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers vom Besuch des Unterrichts oder anderen teilnahmepflichtigen schulischen Veranstaltungen kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen formlosen Antrag der Eltern bis zu 3 Tage bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin, bei mehr als 3 Tagen bei der Schulleitung erfolgen.
Dem Antrag sind Nachweise beizufügen.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
5. Hitzefrei
§ 45.10/28 VV - Schulbetrieb vom 10.12.1997
In Unterrichtsräumen soll eine mittlere Raumtemperatur von 20 °C vorhanden sein (Flure, Sporthallen, Treppenhäuser und Toilettenanlagen 18 °C).
Werden um 10.00 Uhr 25 °C Außentemperatur im Schatten oder um 11.00 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 °C gemessen, wird nicht länger als bis 12.00 Uhr unterrichtet, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist.
Schülerinnen und Schüler dürfen (ab 4. Klasse) nur vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn sie abgeholt werden oder die Zustimmung der Eltern vorliegt. Die in der Schule verbleibenden Schülerinnen und Schüler sind so zu betreuen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die extremen Raumtemperaturen möglichst gering ist.
6. Sportbefreiungen
§ 45.10/10 VV - Schulbetrieb vom 10.12.1997
Schülerinnen und Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht vom Schulleiter mit einem ärztlichen Attest beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss von den Eltern schriftlich formlos beantragt und begründet werden. Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die vom Sport- oder Schwimmunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler werden zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen und zu Hilfsdiensten herangezogen. Teilweise beurlaubte Schülerinnen und Schülern werden Übungen aufgegeben, die ihnen gemäß ärztlicher Bescheinigung gestattet sind.
7. Unfallmeldungen (Formulare im Sekretariat)
Alle Schüler sind während der Schulzeit bei der Unfallkasse Brandenburg versichert. Dazu gehört auch der Schulweg. Das heißt unter anderem, das Kind ist versichert, wenn es Wege von und zu dem Ort, wo der Unterricht oder andere schulische Veranstaltungen stattfinden, zurücklegt.
Für den Versicherungsschutz spielt es keine Rolle, ob der Schulweg zu Fuß, mit Bussen oder mit dem Fahrrad erfolgt.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Kind:
- den Schul- oder Heimweg unterbricht, um z.B. einzukaufen
- aus privaten Gründen Umwege macht
- den Schul- oder Heimweg aus privaten Gründen mehr als 2 Stunden unterbricht. In diesem Fall ist der restliche Weg nicht mehr versichert.
Wird nach dem Unfall ein Arztbesuch notwendig, informieren Sie bitte das Sekretariat, um eine Unfallmeldung erstellen zu können.
8.Turnsachen
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen ihren Turnbeutel freitags mit nach Hause.
9. Fundsachen
Werden Dinge gefunden, so werden sie in der Regel zwei Wochen in der Fundkiste oder beim Hausmeister aufbewahrt und danach entsorgt. Diese steht im Haus A (Gebäude der 1. - 4. Klassen) an der Treppe. Wir empfehlen Ihnen, Gegenstände und Sachen ggf. mit dem Namen zu versehen und Gegenstände (insbesondere Wertgegenstände), die nicht für den Schulbetrieb bestimmt sind, gar nicht erst mit in die Schule nehmen zu lassen.
10. Fahrräder
Kommt Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule, so ist auf die verkehrstechnische Sicherheit, wie Bremsen, Licht usw. zu achten. Für die Beschädigung am Fahrrad übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof verboten. Die Fahrräder haben in den bereitgestellten Fahrradständern abgestellt zu werden.
11.Stammdaten
Über die Adresse, Telefonnummer, Dienstnummern der Eltern, abholberechtigte Personen jedes Kindes wird ein Stammblatt geführt, auf das im Not- und Bedarfsfall zurück gegriffen werden kann.
Es ist deshalb wichtig, dass diese Daten immer auf dem aktuellsten Stand sind. Bitte teilen Sie Änderungen unverzüglich schriftlich per E-Mail (sekretariat@astrid-lindgren-grundschule-mahlow.de) mit.
12. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht durch die Schule beginnt und endet 15 Minuten vor bzw. nach dem Unterricht. Für den Schulweg, der zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Bus zurückgelegt wird, tragen die Eltern die Verantwortung. Bei unentschuldigt fehlenden Kindern fragt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin spätestens bis 9.30 Uhr bei den Eltern zum Verbleib des Kindes nach.
13. Verbot Handy/ Smartwatch
Die Nutzung beider Geräte ist auf dem Schulgelände und im Schulhaus verboten.